Autohaus Herrmanns - Die (Freie) Werkstatt

Was bedeutet eigentlich der Begriff 'Freie Werkstatt'?

Und was sind die Vorteile?

Ca. 80% aller Autoteile werden nicht vom Fahrzeughersteller (wie z.B. Mercedes, BMW, Audi, VW, Toyota, Opel etc.) hergestellt, sondern von hoch spezialisierten Zulieferern entwickelt und produziert.

Diese Zulieferer liefern ihre Produkte in zwei Märkte.
Ein Markt setzt sich aus Automobilmarken und deren Vertragswerkstätten zusammen, der andere Markt wird als der "Freie Markt" bezeichnet.

Das Wort "frei" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Werkstatt nicht an eine Automobilmarke gebunden ist, es können also nahe zu alle Marken und deren Modelle betreut werden.

Vorteile und Fakten:
  1. Geringere Stundenlöhne da keine Gemeinkosten für teure Designvorschriften und Erscheinungsmerkmale von Fahrzeugherstellern anfallen.
  2. Für alle durchgeführten Serviceleistungen an Ihrem Fahrzeug verwenden wir ausschließlich Ersatzteile in Erstausrüstungsqualität. Das heißt wir verbauen die Produkte der Automobilzulieferer, die auch bei der Produktion Ihres Fahrzeugs verwendet werden oder nach den gleichen Vorgaben und Qualitätsrichtlinien gefertigt werden.
  3. Auf diese Teile erhalten Sie generell immer zwei Jahre Garantie!
  4. Wir geben auf die Arbeitsleistung dieselbe Sicherheit und volle Gewährleistung (Sachmängelhaftung) wie Vertragswerkstätten. Dies ist auch per Gesetz im BGB festgelegt.
  5. Mobilitätsgarantien und Anschlussgarantien sind für uns eine Selbstverständlichkeit und werden gerne auf Nachfrage angeboten.
  6. Es werden modernste Diagnosemittel und Werkzeuge eingesetzt.
  7. Werkstätten die dem Werkstattkozept MOTOO angehören, werden zudem permanent geschult, somit wird sichergestellt das die Arbeiten immer auf dem aktuellsten Stand der Technik durchgeführt werden.

  1. Für neue und junge Fahrzeuge gilt: keine Einschränkungen bei Garantie und Gewährleistung!
  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Autokäufern im Streit um Reparaturen während der Garantiezeit gestärkt. Laut Urteil Gerichtshof am 6. Juli 2011 (Az. VIII ZR 293/10) kann die Herstellergarantie nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Kunde die Instandsetzung- und Wartungsarbeiten, die nicht unter die Garantie fallen, nur bei zugelassenen Werkstätten ausführen lassen muss. Andernfalls würde es sich um einen von der EU-Kommission in den ergänzenden Leitlinien zur Kfz-GVO 461/2010 ausdrücklich gemissbilligten Fall von Garantiemissbrauch handeln.
  • Das heißt, dass der Autobesitzer die freie Wahl hat. Vor allem bei Leistungen, die er selbst bezahlt -also Unfallinstandsetzungen, Inspektionen, Ölwechsel oder Nachrüstungen.
Autohaus Herrmanns GmbH
Bester Service zu fairen Preisen
Ottostr.12
50259 Pulheim
Tel: 02238 / 47979-0
Fax: 02238 / 47979-22
Email: info​@autohausherrmanns.de
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Öffnungszeiten
Mo-Fr   07:00 - 18:00  
Sa   09:00 - 13:00  
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